Das Kabinett hat heute ein Rettungspaket für gemeinnützige Einrichtungen verabschiedet. Insgesamt eine Milliarde Euro stehen als Kredite mit besonderen Haftungsfreistellungen zur Verfügung.
Matthias Bartke, zuständiger Berichterstatter:
“Mit dem neuen Sonderkreditprogramm helfen wir Jugendherbergen, Sozialkaufhäusern und vielen weiteren sozialen Einrichtungen. Sie stehen durch die Corona-Krise oft genauso wie gewinnorientierte Unternehmen vor der Insolvenz. Inklusionsbetriebe sind geschlossen, Jugendherbergsbetten bleiben leer. Die Umsätze brechen weg, die Fixkosten aber bleiben. Die bisherigen Corona-Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Unternehmen konnten sie nicht in Anspruch nehmen.
Mit dem Konjunkturpaket greifen wir ihnen nun unter die Arme. Neben den Überbrückungshilfen bekommen soziale Einrichtungen nun schnell Liquidität, um Verbindlichkeiten wie etwa ihre Mieten bezahlen zu können. Dieses Kredit-Sonderprogramm wird über die KfW abgewickelt. Um die Mittel lokal effizient einsetzen zu können, ist die genaue Verteilung der Gelder den Ländern freigestellt. So kommen die Hilfen dort an, wo sie am nötigsten gebraucht werden. Vorgesehen ist eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80 Prozent durch den Bund und bis zu 20 Prozent durch die Länder.
Die Rettung gemeinnütziger Einrichtungen ist deswegen besonders wichtig, weil diese Unternehmen Geschäftsmodelle haben, die gesellschaftlich besonders erwünscht sind – deswegen sind sie ja gemeinnützig. Allerdings ist es ihnen untersagt, größere Rücklagen zu bilden. Deswegen müssen wir uns jetzt schon Gedanken darüber machen, wie wir ihnen helfen können, diese Kredite am Ende wieder zurückzuzahlen.”